Online Streitbeilegung und Geldwäsche

Seit dem 09.01.2016 gilt die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbrauchangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013). Zweck der Verordnung ist es, dass Verbraucherschutzniveau durch die Einrichtung einer europäischen OS-Plattform zu erhöhen. Hierbei handelt es sich um eine Vermittlungsstelle, die eine unabhängige und schnelle außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll. Die europäische OS-Plattform ist über folgenden Link zu erreichen:

http://ec.europa.eu/consumers/ogr/

Aufgabe der europäischen OS-Plattform ist die Vermittlung der vom Verbraucher oder Unternehmer gemeldeten Streitigkeit unter Angabe der E-Mail-Adresse des Unternehmers (info@varusimmobilien.de) zur außergerichtlichen Beilegung an eine nationale Streitbeilegungsstelle (AS-Stelle).

Bitte beachten Sie:

Die vorstehenden Angaben dienen ausschließlich der Erfüllung der sich aus Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006, 2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) ergebenen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.

Gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weisen wir zudem daraufhin, dass wir gesetzlich nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und uns auch vertraglich zu einer solchen Teilnahme nicht verpflichten.

 

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist VARUSIMMOBILIEN nach §2 Abs.1 Nr.14 und §10 Abs.3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln)- bzw. mittels eineer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszuges, aus welchem des wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. 

 

PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma VARUSIMMOBILIEN wird ein Maklervertrag geschlossen.

 

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen und Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht.

 

 

 

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